Information zur Sozialversicherung
Prinzipiell entscheidet jeder Staat in eigener Zuständigkeit darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Arbeitnehmerin bzw. ein Arbeitnehmer im Bereich der Sozialversicherung geschützt ist und in welcher Höhe Prinzipiell entscheidet jeder Staat in eigener Zuständigkeit darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Arbeitnehmerin bzw. ein Arbeitnehmer im Bereich der Sozialversicherung geschützt ist und in welcher Höhe Beiträge zu entrichten sind. Bei einer grenzüberschreitenden Beschäftigung kann dies dazu führen, dass sowohl in Deutschland als auch in Indien Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssten. Um dies zumindest in einigen Bereichen der Sozialversicherung zu vermeiden, enthält das am 01.05.2017 in Kraft getretene Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien über Soziale Sicherheit vom 12.10.2011 Zuständigkeitsregelungen, die Sie den folgenden Übersichten entnehmen können. Es ersetzt damit das seit dem 01.10.2009 anwendbare Entsendeabkommen zwischen Deutschland und Indien.