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Auf dieser Seite finden Sie unsere aktuellen Informationen zur Sicherstellung Ihres Krankenversicherungsschutzes bei Urlaubsaufenthalten im Ausland oder in Deutschland. Zudem erhalten Sie Hinweise zum Thema Dialyse während des Urlaubs.

Auf Reisen gut versichert

Bitte beachten Sie, dass Sie zum Nachweis Ihres Versicherungsschutzes eine Anspruchsbescheinigung Ihrer deutschen Krankenkasse benötigen. Ob dies ein spezieller Urlaubskrankenschein oder die Europäische Krankenversicherungskarte ist, die sich auf der Rückseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte befindet, erfahren Sie in den jeweiligen Merkblättern. Ihre Krankenkasse berät Sie auch bei Fragen zum Umfang des hiermit verbundenen Versicherungsschutzes.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Urlaub in …

In dem Merkblatt (verschiedene Sprachfassungen) finden Sie Informationen, wie Sie sich im Krankheitsfall verhalten müssen, damit Ihr Versicherungsschutz bei einem Urlaub in Deutschland greift:

Voraussetzungen für Dialyse-Behandlungen im Urlaub

Wenn Sie als Versicherter einer deutschen Krankenkasse im Urlaub Dialyse benötigen, berücksichtigen Sie hierfür bitte das im Folgenden beschriebene Verfahren. Es stellt sicher, dass Sie in einer Vertragseinrichtung behandelt werden und die dortigen Vertragssätze im Rahmen der Leistungsaushilfe unmittelbar abgerechnet werden können.

Klären Sie mit der Dialyseeinrichtung am oder in der Nähe Ihres Urlaubsortes, ob es sich dabei um eine Vertragseinrichtung des örtlichen Sozialversicherungsträgers handelt. Informationen darüber, welche Vertragseinrichtungen zur Verfügung stehen, erhalten Sie u.a. über die Krankenversicherung in Ihrem Urlaubsland. Vergewissern Sie sich ferner, dass eine Anspruchsbescheinigung Ihrer deutschen Krankenkasse (z.B. Europäische Krankenversicherungskarte im EU/EWR-Bereich oder Urlaubskrankenschein des jeweiligen Abkommensstaats) akzeptiert wird und somit die Kosten unmittelbar über den örtlichen Krankenversicherungsträger mit Ihrer Krankenkasse abrechnet werden. Erkundigen Sie sich außerdem, ob die Dialyseeinrichtung Ihnen zu den gewünschten Terminen einen Dialyseplatz zur Verfügung stellen kann.

Sollte keine Vertragseinrichtung zur Verfügung stehen, klären Sie bitte vor Ihrer Abreise mit ihrer Krankenkasse die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen für die Übernahme von Kosten in einer außervertraglichen Einrichtung.

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