Hier erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen im Ausland versicherte Patienten aufgrund über- und zwischenstaatlicher Vorschriften medizinische Behandlungen in Deutschland beanspruchen können und was von Ihnen bei der Behandlung dieser Patienten zu beachten ist. Ansprüche, die aus der Patientenmobilitätsrichtlinie resultieren, sind hier nicht dargestellt. Dabei handelt es sich um Patienten, die nach Deutschland zur Behandlung eingereist sind und Sie als Privatpatient aufsuchen. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Nationalen Kontaktstelle (www.eu-patienten.de).