Im GKV-Spitzenverband bildet die DVKA die Schnittstelle als europäischer und weltweiter Partner der Träger der sozialen Sicherheit. Kompetenz in Beratung und Service sichern die Umsetzung über- und zwischenstaatlicher Rechtsbeziehungen gegenüber Versicherten, Arbeitgebern, Sozialversicherungsträgern und ihren Verbänden sowie von international agierenden Institutionen. Die bei der DVKA angesiedelte Nationale Kontaktstelle informiert kompetent in- und ausländische Patientinnen und Patienten über Behandlungsmöglichkeiten in Deutschland und den Mitgliedstaaten der EU.
Wir arbeiten wirtschaftlich und effizient, verbessern kontinuierlich unser Dienstleistungsangebot und richten unser Handeln auf die Kundenerfordernisse aus. Der Schlüssel hierzu sind selbstständig handelnde, engagierte und fachlich hoch qualifizierte Mitarbeiter.
Unsere Wurzeln gehen zurück bis ins Jahr 1950. In diesem Jahr schloss die Bundesrepublik Deutschland das erste Abkommen über Soziale Sicherheit. Zur Umsetzung zentraler Aufgaben aus dem Sozialversicherungsabkommen wurden für die einzelnen Versicherungszweige Verbindungsstellen bestimmt. Für die Krankenversicherung war dies die Vereinigung der Ortskrankenkassen, dem späteren AOK-Bundesverband.
Steigende Anforderungen und kontinuierlicher Ausbau
Die Aufgaben der Verbindungsstelle wurden dort in einer Organisationseinheit gebündelt. Die Verbindungsstelle wurde kontinuierlich ausgebaut, um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden, die aus dem Abschluss weiterer Sozialversicherungsabkommen, den EG-Regelungen über soziale Sicherheit und dem nationalen Recht resultieren.
Vom 01.01.2000 bis 30.06.2008 war die DVKA eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts und wurde von den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen getragen. Seit dem 01.07.2008 ist sie eine Abteilung des GKV-Spitzenverbandes.
Beratung
Wir beraten
- die Kranken- und Pflegekassen
- deren Verbände
- andere Sozialversicherungsträger
- Versicherte und
- Arbeitgeber
z. B. in krankenversicherungsrechtlichen Fragen
- über die im über- und zwischenstaatlichen Bereich geltenden Regelungen, Ansprüche, Vordrucke, zuständigen Stellen usw. bei einem Urlaubsaufenthalt oder einer Beschäftigungsaufnahme im Ausland sowie einer Wohnortverlegung ins Ausland
- im Zusammenhang mit einer Beschäftigung als Grenzgänger
- zur Abrechnung von erbrachten Leistungen der Krankenversicherung, die bei einem vorübergehenden oder dauerhaften Aufenthalt in einem EU- oder Abkommensstaat in Anspruch genommen werden
- im Zusammenhang mit den von deutschen Krankenkassen aushilfsweise erbrachten Leistungen für vorübergehend oder dauerhaft in Deutschland wohnende und im Ausland versicherte Personen
Digitalisierung
Deutschland wird Teil des europäischen Netzwerks zum grenzüberschreitenden Datenaustausch von Gesundheitsinformationen.
Europa rückt beim Datenaustausch im Gesundheitswesen enger zusammen. Die DVKA hat den gesetzlichen Auftrag, für Deutschland die nationale eHealth-Kontaktstelle aufzubauen und zu betreiben. Über sie sollen zukünftig personenbezogene Gesundheitsdaten sicher, effizient und interoperabel zwischen EU-Ländern ausgetauscht werden. Damit fungiert sie als technische Schnittstelle zur europäischen eHealth-Dienste-Infrastruktur.
Mit dem Aufbau und Betrieb der nationalen eHealth-Kontaktstelle wird die Grundlage geschaffen, dass Patientinnen und Patienten zukünftig ihre Gesundheitsdaten bei Bedarf auch ihrem Leistungserbringer im EU-Ausland zur Verfügung stellen können.
Derzeit werden die zwei nachstehenden elektronischen grenzüberschreitenden Gesundheitsdienste im Rahmen eines Projekts bis 2025 getestet und nach und nach eingeführt:
- ePatientenkurzakte (ePKA) auch Patient Summary (PS) genannt
- elektronische Verschreibungen (eRezepte/ePrescription)
Langfristig werden auch medizinische Bilddaten, Laborergebnisse und Krankenhausentlassungsberichte in der gesamten EU verfügbar sein.
Kostenabrechnung
Über uns werden die Krankenversicherungsleistungen abgerechnet, die u. a. im Ausland wohnende Grenzgänger, Familienangehörige und Rentner, entsandte Arbeitnehmer und Touristen im Auftrag der deutschen Krankenkasse erhalten haben. Dies gilt auch für die Kosten, die deutsche Krankenkassen aushilfsweise für im Ausland versicherte Personen aufgewendet haben.
Vereinbarungen
Wir schließen mit ausländischen Verbindungsstellen Vereinbarungen, die im Interesse von Versicherten, Arbeitgebern und Krankenkassen eine praxisgerechte Umsetzung der komplexen EG- und Abkommensregelungen ermöglichen. Darüber hinaus treffen wir zentral für alle Bereiche der sozialen Sicherheit in Deutschland mit den entsprechenden ausländischen Stellen Ausnahmevereinbarungen für die Arbeitnehmer, die vorübergehend im Ausland beschäftigt sind und in dieser Zeit weiterhin in der deutschen Sozialversicherung abgesichert bleiben möchten.
Verwaltungshilfe
Wir unterstützen die deutschen Krankenkassen bei der Geltendmachung ihrer Ersatz- und Erstattungsansprüche im Ausland. Solche Fälle treten z. B. auf bei einem Unfall, den ein Versicherter durch das Verschulden eines Dritten im Ausland erlitten hat oder bei ausstehenden Sozialversicherungsbeiträgen für im Ausland wohnende Versicherte.
Heute kooperiert die DVKA mit Institutionen in folgenden Staaten:
Albanien | Irland | Marokko | Slowakei |
Australien | Island | Moldau | Slowenien |
Belgien | Israel | Montenegro | Spanien |
Bosnien und Herzegowina | Italien | Niederlande | Tschechien |
Brasilien | Japan | Nordmazedonien | Türkei |
Bulgarien | Kanada | Norwegen | Tunesien |
Chile | Korea | Österreich | Ungarn |
China | Kosovo | Philippinen | Uruguay |
Dänemark | Kroatien | Polen | USA |
Estland | Lettland | Portugal | Vereinigtes Königreich |
Finnland | Liechtenstein | Rumänien | Zypern |
Frankreich | Litauen | Schweden | |
Griechenland | Luxemburg | Schweiz | |
Indien | Malta | Serbien |