Extranet

Brexit

 

Die EU und das Vereinigte Königreich konnten ein Abkommen über Handel und Zusammenarbeit (Partnerschaftsvertrag) für die zukünftigen Beziehungen aushandeln. Das neue Abkommen enthält Regelungen für den Gesundheitsbereich, die im Wesentlichen den bisherigen entsprechen. Es findet seit dem 01.01.2021 für Situationen Anwendung, die ab dem 01.01.2021 beginnen und vorher keinerlei grenzüberschreitenden Bezug zwischen einem EU-Mitgliedstaat und dem Vereinigten Königreich hatten. Vor dem Hintergrund der neuen Regelungen mit dem Vereinigten Königreich sind vorläufig alle Europäischen Krankenversicherungskarten (EHICs), die neu eingeführte Global Health Insurance Card (GHIC) sowie Provisorische Ersatzbescheinigungen (PEBs) aus dem Vereinigten Königreich zu akzeptieren.

Wir werden Sie über Neuerungen schnellstmöglich informieren.

Folgende Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:

Anspruch auf vertrags(zahn)ärztliche und stationäre Versorgung von Patientinnen und Patienten, die sich vorübergehend in Deutschland aufhalten und im Vereinigten Königreich versichert sind (PDF, 1,2 MB)

Wir verwenden Cookies

Wir setzen Cookies ein, um die Nutzung unseres Webauftritts für Sie komfortabler zu gestalten. Wir möchten zudem Ihr Nutzungsverhalten besser verstehen, um Inhalte und Funktionen kontinuierlich zu verbessern. Bitte stimmen Sie daher der Nutzung folgender Cookies zu. Nähere Informationen zu den von uns gespeicherten Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung .

Was sind Cookies?

Cookies sind kleine Textdateien, die eine Webseite auf Ihrem Computer bzw. Endgerät speichert, um einzelne Funktionen und Webanwendungen wie die Suche und Formulare nutzerfreundlicher gestalten zu können. Cookies werden in der Regel im Internetbrowser-Ordner bzw. vom Internetbrowser auf dem Betriebssystem Ihres Computers gespeichert.

Unsere Webseiten unterscheiden zwischen notwendigen Cookies, ohne die die Webseite nicht funktionieren würde, und Statistik-Cookies, mit deren Hilfe wir das Nutzerverhalten unserer Zielgruppen besser verstehen lernen und unsere Webseiten kontinuierlich verbessern können. Notwendige Cookies können wir laut Gesetz auf Ihrem Computer speichern. Für die Statistik-Cookies benötigen wir Ihre Zustimmung.

Sie können Ihre Einwilligung zur Cookie-Erklärung jederzeit auf unserer Website ändern oder widerrufen. Mehr dazu erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung .

Was sind notwendige Cookies?

Notwendige Cookies sorgen dafür, dass unsere Webseiten korrekt funktionieren. Sie werden beispielsweise für die Navigation, die Suchfunktion und für einzelne Formulare benötigt. Folgende Cookies werden beim Besuch unserer Webseiten auf Ihrem Computer gespeichert:

BIGipServerDVKA-DVKA-PR-HTTPs_Pool (GKV-Spitzenverband)
Dieser Cookie speichert die Information, über welchen unserer Server die Webseite besucht wird.
Ablauf: nach Schließen des Browserfensters/-tabs

creaseFont (GKV-Spizenverband)
Dieser Cookie speichert die bevorzugte Schriftgröße. Dieser Cookie wird nur gesetzt, wenn die Besucherin / der Besucher für diese Website eine andere Schriftgröße als die Standard-Schriftgröße gewählt hat.
Ablauf: 60 Tage

JSESSIONID (GKV-Spitzenverband)
Dieser Cookie speichert eine anonyme ID, die während des Besuchs unserer Webseite für bestimmte Funktionen benötigt wird.
Ablauf: nach Schließen des Browserfensters/-tabs

Was sind Statistik-Cookies?

Diese Cookies speichern Informationen zur Nutzung während Ihres Besuchs unserer Webseiten. Die gespeicherten Informationen geben uns Auskunft über die Reichweite unseres Webauftritts und das Nutzungsverhalten unserer Besucherinnen und Besucher. Auf dieser Basis können wir unser Webangebot kontinuierlich für Sie verbessern.

Sämtliche Informationen werden anonym erfasst und ausgewertet. Wir nutzen dafür die Open-Source-Software Matomo, die auf unseren Servern installiert ist. Näheres dazu können Sie in unserer Datenschutzerklärung nachlesen.

_pk_ses (GKV-Spitzenverband / Matomo)
Ablauf: 30 Minuten

_pk_id (GKV-Spitzenverband / Matomo)
Ablauf: 13 Monate