Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC), der Provisorischen Ersatzbescheinigung (PEB) bzw. der Global Health Insurance Card (GHIC) haben gesetzlich krankenversicherte Personen aus einem EU-/EWR-Staat, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich während eines vorübergehenden Aufenthalts in Deutschland Anspruch auf medizinisch notwendige Sachleistungen unter Berücksichtigung der Aufenthaltsdauer. Der Leistungserbringer entscheidet, welche Behandlung vor dem Hintergrund der Aufenthaltsdauer medizinisch notwendig ist. Hier finden Leistungserbringer Informationen, die bei der Beurteilung dieser Frage hilfreich sein können.