Sind Sie in Deutschland gesetzlich krankenversichert und verlegen Sie Ihren Wohnort ins Ausland, informieren wir Sie mit den nachfolgend aufgeführten Merkblättern über Ihre Ansprüche auf Leistungen der Krankenversicherung sowie Leistungen der Pflegeversicherung.
- Wenn eine pflegebedürftige Person im Ausland wohnt und Pflegegeld bezieht, ist sie verpflichtet, der zuständigen Pflegekasse mehrmals im Jahr einen Nachweis über einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI vorzulegen. Die hierfür entwickelten Vordrucke finden Sie in 11 verschiedenen Sprachversionen hier.
Wohnen Sie als ehemalige/r Grenzgänger/-in in einem anderen Mitgliedstaat, finden Sie in dem nachfolgenden Merkblatt Hinweise über Ihre Leistungsansprüche
Sind Sie im EU-Ausland versichert und verlegen Ihren Wohnort nach Deutschland, informiert Sie das nachfolgende Merkblatt über Ihre Leistungsansprüche in der deutschen Pflegeversicherung