Extranet

Beamte oder gleichgestellte Personen

 

Für Personen, die in Deutschland als Beamte beschäftigt sind und die ihre Beschäftigung vorübergehend oder gewöhnlich in einem anderen oder in mehreren Mitgliedstaaten ausüben, gelten nach Artikel 11 Absatz 3 Buchst. b VO (EG) 883/2004 insgesamt die deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit – und zwar unabhängig davon, ob eine Befristung vorliegt, wie hoch der Anteil ist oder in welcher Form die Beschäftigung dort ausgeübt wird (bspw. in Form von Telearbeit im anderen Mitgliedstaat). Diese Regelung gilt auch für Beamten gleichgestellte Personen. Hierunter sind Beschäftigte des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der Gemeindeverbände sowie der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts zu verstehen, sofern für sie unmittelbar vor der Beschäftigung im anderen Mitgliedstaat die deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit gegolten haben.

A1-Antragsverfahren für Beamte

Als Nachweis über die weitere Anwendung der deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit kann die A1-Bescheinigung beantragt werden. Der Antrag auf Ausstellung einer A1-Bescheinigung für Beamte oder ihnen gleichgestellte Personen ist vom Arbeitgeber ausschließlich elektronisch an die für die Prüfung der Voraussetzungen zuständige Stelle zu übermitteln. Dies sind in Deutschland die folgenden Stellen:

  • die gesetzliche Krankenkasse, bei der die Person versichert ist. Dies gilt unabhängig davon, ob bei dieser Krankenkasse eine Pflicht-, freiwillige oder Familienversicherung besteht.
  • der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV Bund, DRV Knappschaft-Bahn-See oder der zuständige Regionalträger der DRV), sofern die Person nicht gesetzlich krankenversichert ist.
  • die Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V., Postfach 08 02 54, 10002 Berlin, für Personen die nicht gesetzlich krankenversichert und Mitglied bei einer berufsständischen Versorgungseinrichtung sind.
  • der GKV-Spitzenverband, DVKA im Falle von Anträgen auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung.

Elektronisches Antragsverfahren

Anträge auf Ausstellung einer A1-Bescheinigung für Beamte oder ihnen gleichgestellte Personen, sind ausschließlich elektronisch an eine der zuvor genannten Stellen zu übermitteln. Hinweise zum Verfahren finden Sie hier (Elektronisches Verfahren zur Beantragung von A1-Bescheinigungen - GKV-Spitzenverband, DVKA).

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