Welche Rechtsvorschriften dies sind, bestimmt sich anhand der Regelungen des Artikels 13 der Verordnung (EG) 883/2004 bzw. bei als Flugpersonal beschäftigten Personen anhand des Artikels 11 Absatz 5 der Verordnung (EG) 883/2004.
Die Verordnung (EG) 883/2004 und ihre Regelungen sind für die EU-Staaten, die EWR-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen) sowie für die Schweiz anwendbar. Für die Feststellung der anwendbaren Rechtsvorschriften ist jeweils der Mitgliedstaat zuständig, in dem Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben (Wohnstaat). Bei Flug- oder Kabinenbesatzungsmitgliedern ist hingegen der Staat, in dem sich die Heimatbasis befindet, zuständig.