Welche Rechtsvorschriften dies sind, bestimmt sich anhand der Regelungen des Artikels 13 der Verordnung (EG) 883/2004.
Die Verordnung (EG) 883/2004 ist für die
- EU-Staaten seit dem 01.05.2010,
- Schweiz seit dem 01.04.2012 und
- EWR-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen) seit dem 01.06.2012
anwendbar und hat von diesem Zeitpunkt an die Verordnung (EWG) 1408/1971 ersetzt. Sollte Ihre derzeitige grenzüberschreitende Erwerbssituation bereits vor dem oben genannten Anwendbarkeitsbeginn eingetreten sein oder sollten Sie Mitglied von Flug- und Kabinenbesatzungen sein, lesen Sie bitte unbedingt vorab unsere Hinweise zu den bestehenden Übergangsregelungen.
Für die Feststellung der anwendbaren Rechtsvorschriften ist jeweils der Mitgliedstaat zuständig, in dem Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben (Wohnstaat).
Wohnen Sie in Deutschland, ist für die Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften der GKV-Spitzenverband, DVKA in Bonn zuständig.
Um die Feststellung der anwendbaren Rechtsvorschriften zu erleichtern und die Angaben zur Person und Erwerbstätigkeit auf ein Mindestmaß zu reduzieren, stehen Ihnen für folgende Sachverhalte die unten aufgeführten Fragebögen zur Verfügung.
Bitte senden Sie den auf Ihre Situation zutreffenden Fragebogen vollständig ausgefüllt an:
GKV-Spitzenverband
DVKA
Postfach 20 04 64
53134 Bonn
Telefax: 0228-9530-601
Wohnen Sie nicht in Deutschland, wenden Sie sich bitte an den für Ihren Wohnstaat zuständigen Träger, damit dieser die für sie anwendbaren Rechtsvorschriften festlegt. Die Kontaktdaten finden Sie hier.