Wohnen Sie in Deutschland (bzw. befindet sich im Falle von Flug- oder Kabinenbesatzungsmitgliedern die Heimatbasis in Deutschland), ist für die Festlegung der anzuwendenden Rechtsvorschriften der GKV-Spitzenverband, DVKA in Bonn zuständig. Um die Festlegung der anwendbaren Rechtsvorschriften zu erleichtern und die Angaben zur Person und Erwerbstätigkeit auf ein Mindestmaß zu reduzieren, sind die Antragsverfahren den jeweiligen Sachverhalten angepasst:
Antragsverfahren
- GME1 - Beschäftigung bei einem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber in mehreren Mitgliedstaaten / Elektronischer A1 - Antrag „gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten Beschäftigte“ 
- GME1A - Beschäftigung bei einem im Ausland ansässigen Arbeitgeber in mehreren Mitgliedstaaten 
- GME1M - Beschäftigung bei verschiedenen Arbeitgebern 
- GME2 - Selbstständige Tätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten 
- GME3 - Beschäftigung und selbstständige Tätigkeit in verschiedenen Mitgliedstaaten 
- GME4 - Beschäftigung als Beamter und zusätzliche Erwerbstätigkeit in verschiedenen Mitgliedstaaten 
- GME5 - Beschäftigung als Flug- oder Kabinenbesatzungsmitglied in mehreren Mitgliedstaaten / Elektronischer A1-Antrag „Flug- und Kabinenbesatzungen“ 
Hinweis: Sofern Sie Ihre derzeitige grenzüberschreitende Erwerbssituation bereits seit dem 01.01.2015 aufgenommen haben und diese unverändert weiterbesteht oder Sie Mitglied von Flug- und Kabinenbesatzungen sind, lesen Sie bitte vorab unsere Hinweise zu den bestehenden Übergangsregelungen .