Wohnen Sie nicht in Deutschland (bzw. befindet sich im Falle von Flug- oder Kabinenbesatzungsmitgliedern die Heimatbasis nicht in Deutschland), wenden Sie sich bitte an den für Ihren Wohnstaat (bzw. Staat der Heimatbasis) zuständigen Träger, damit dieser die für sie anwendbaren Rechtsvorschriften festlegt. Die Kontaktdaten finden Sie hier .
Der Träger des Wohnstaats veranlasst auch, dass für Sie eine A1-Bescheinigung ausgestellt wird. Wenn er feststellt, dass für Sie die deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit gelten, informiert er die Deutsche Rentenversicherung Bund (Kontakt: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/DE/Beratung-und-Kontakt/Kontakt-Formular/kontakt-formular_node.html ).
Die DRV Bund koordiniert auf deutscher Seite in diesen Fällen die Ausstellung der A1-Bescheinigung. Bitte wenden Sie sich in diesen Sachverhalten nicht an uns, da wir mangels Zuständigkeit weder zu Beginn noch in der Folge in das Verfahren eingebunden sind und Ihnen daher keine Auskünfte dazu geben können.
Hinweis: Sofern Sie Ihre derzeitige grenzüberschreitende Erwerbssituation bereits seit dem 01.01.2015 aufgenommen haben und diese unverändert weiterbesteht oder Sie Mitglied von Flug- und Kabinenbesatzungen sind, lesen Sie bitte vorab unsere Hinweise zu den bestehenden Übergangsregelungen .