Extranet

Seeleute

 

Personen, die eine Beschäftigung oder selbstständige Erwerbstätigkeit gewöhnlich an Bord eines unter der Flagge eines Mitgliedstaats fahrenden Schiffs auf See ausüben, unterliegen den Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit dieses Staates.

Wird eine Beschäftigung jedoch für ein Unternehmen mit Sitz im Wohnstaat der Person ausgeübt, gelten die Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit dieses Mitgliedstaats.

Als Nachweis hierüber wird auf Antrag des Arbeitgebers eine A1-Bescheinigung ausgestellt.

Wer stellt Ihnen die A1-Bescheinigung aus?

Für die Ausstellung der A1-Bescheinigung sind in Deutschland die folgenden Stellen zuständig:

  • die gesetzliche Krankenkasse, bei der die Person versichert ist. Dies gilt unabhängig davon, ob dort eine Pflichtversicherung, freiwillige Versicherung oder Familienversicherung besteht.
  • der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV Bund, DRV Knappschaft Bahn-See oder den zuständigen Regionalträger der DRV), sofern die Person nicht gesetzlich krankenversichert ist.
  • die Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV), Postfach 080254, 10002 Berlin, wenn die Person nicht gesetzlich krankenversichert und Mitglied bei einer berufsständischen Versorgungseinrichtung ist.

Elektronisches Antragsverfahren

Ab dem 01.01.2021 sind Anträge auf Ausstellung einer A1-Bescheinigung für gewöhnlich auf einem Seeschiff beschäftigte Personen ausschließlich elektronisch zu übermitteln, sofern die Beschäftigung an Bord eines unter der Flagge eines anderen Mitgliedstaats fahrenden Schiffes für einen Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland ausgeübt wird und die beschäftigte Person in Deutschland wohnt. Diese Anträge sind an die jeweils zuständige Stelle (gesetzliche Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen) zu senden.

Für die Antragstellung stehen zwei Wege zur Verfügung:

  1. Antragstellung mittels systemgeprüfter Abrechnungsprogramme
    Wenn Sie als Arbeitgeber ein systemgeprüftes Abrechnungsprogramm einsetzen und Ihr Softwarehersteller die oben beschriebene Übermittlungsmöglichkeit bereits implementiert hat, können Sie den Antrag auf Ausstellung einer A1-Bescheinigung für entsandte Arbeitnehmer hierüber direkt online stellen.
  2. Antragstellung mittels einer maschinellen Ausfüllhilfe
    Nutzen Sie kein systemgeprüftes Abrechnungsprogramm, steht Ihnen für die Beantragung der Ausstellung einer A1-Bescheinigung eine maschinelle Ausfüllhilfe der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) unter http://www.itsg.de/oeffentliche-services/sv-net/ zur Verfügung.

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