Mit der A1-Bescheinigung wird seit vielen Jahren nachgewiesen, dass die deutschen Rechtsvorschriften gelten, wenn eine Person (zeitweise) in einem anderen Mitgliedstaat eingesetzt wird. Auch wenn sich die folgenden Hinweise aus aktuellem Anlass auf das Transportwesen beziehen, gelten sie für alle Branchen sowie für Selbstständige in gleicher Weise.
Ergänzender Hinweis: Bei Regelungen des Mobilitätspakets I handelt es sich um ein anderes Rechtsgebiet. Die VO (EG) 883/04 und VO (EG) 987/09, die der A1-Bescheinigung zugrunde liegen, betreffen die Soziale Sicherheit und gelten unverändert.