Information zur Sozialversicherung
Prinzipiell entscheidet jeder Staat in eigener Zuständigkeit darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Arbeitnehmerin bzw. ein Arbeitnehmer im Bereich der Sozialversicherung geschützt ist und in welcher Höhe Beiträge zu entrichten sind. Bei einer grenzüberschreitenden Beschäftigung kann dies dazu führen, dass sowohl in Deutschland als auch in Nordmazedonien Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssten. Um dies zumindest in einigen Bereichen der Sozialversicherung zu vermeiden, gelten im Verhältnis zu Nordmazedonien spezielle Zuständigkeitsregelungen. Um dies zumindest in einigen Bereichen der Sozialversicherung zu vermeiden, enthält das am 01.01.2005 in Kraft getretene Abkommen (PDF, 137 KB) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Nordmazedonien über Soziale Sicherheit Zuständigkeitsregelungen, die Sie den folgenden Übersichten entnehmen können: