Allgemeines zur Bescheinigung über das anzuwendende Recht (A1-Bescheinigung)
Personen, für die während ihrer Arbeit in einem anderen Mitgliedstaat die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten auf Antrag eine „Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften“ (A1-Bescheinigung). Diese Bescheinigung dient gegenüber den in den jeweiligen Staaten zuständigen Stellen als Nachweis darüber, dass für die Person ausschließlich die deutschen Rechtsvorschriften gelten. Sie ist für alle Beteiligten, Verwaltungen und Gerichte bindend, solange sie von der Stelle, die sie ausgestellt hat, nicht für ungültig erklärt oder widerrufen worden ist. Hierzu ist die ausstellende Stelle nach dem Gemeinschaftsrecht beispielsweise verpflichtet, wenn die Angaben in der A1-Bescheinigung nicht (mehr) den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Dies gilt unter Umständen auch für zurückliegende Zeiträume. Daher ist es sehr wichtig, dass diese Stelle stets wahrheitsgemäß und umfassend über die tatsächlichen Verhältnisse und über Änderungen informiert wird.
Weitere Einzelheiten können Sie unter anderem dem Merkblatt „Informationen zum Vordruck A1 und zu seiner Verwendung” , das von der Europäischen Union herausgegeben wird, entnehmen.