Leistungen der Krankenversicherung
Erwerbstätige Personen, die vorübergehend in einem anderen Mitgliedstaat inklusive dem Vereinigten Königreich tätig und weiterhin in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind, können auch in diesem Mitgliedstaat inklusive dem Vereinigten Königreich Sachleistungen bei Krankheit und Mutter- bzw. Vaterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt zum Teil auch für die selbst- oder mitversicherten Familienangehörigen, die die Person begleiten oder besuchen. Sie können die Leistungen mit der Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) in Anspruch nehmen oder privat in Anspruch genommene Leistungen an den Arbeitgeber zur Kostenerstattung weiterleiten (siehe Abschnitt „Alternative zur Sachleistungsaushilfe“). Die EHIC wird von der Krankenkasse in Deutschland ausgestellt. Daneben enthält auch das in erster Linie für Urlauber bestimmte Merkblatt „ Urlaub in der Schweiz (PDF, 563 KB)“ nützliche Informationen zum Krankenversicherungsschutz bei einem vorübergehenden Aufenthalt im anderen Mitgliedstaat oder dem Vereinigten Königreich. Hier finden Sie auch Hinweise für den Fall, dass eine Person in einem solchen Staat erkrankt und arbeitsunfähig wird.
Weitere Informationen hierzu erteilt die zuständige Krankenkasse. Außerdem berät hierzu auch die Nationale Kontaktstelle für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung. Sie finden diese unter www.eu-patienten.de .