Das deutsch-chinesische Abkommen über Sozialversicherung umfasst für Erwerbstätige genaue Regelungen darüber, welche Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit auf eine Person anzuwenden sind. Für erwerbstätige Personen gelten hiernach grundsätzlich die Rechtsvorschriften des Staates, in dessen Hoheitsgebiet sie ihre Erwerbstätigkeit ausüben. Dies gilt unabhängig davon, in welchem Staat die Person ihren Lebensmittelpunkt hat oder sich der Sitz des Arbeitgebers befindet.
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