Information zur Sozialversicherung
Prinzipiell entscheidet jeder Staat in eigener Zuständigkeit darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Arbeitnehmerin bzw. ein Arbeitnehmer im Bereich der Sozialversicherung geschützt ist und in welcher Höhe Beiträge zu entrichten sind. Bei einer grenzüberschreitenden Beschäftigung kann dies dazu führen, dass sowohl in Deutschland als auch in Australien Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssten. Um dies zumindest in einigen Bereichen der Sozialversicherung zu vermeiden, enthält das am 01.10.2008 in Kraft getretene Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Australien über die Soziale Sicherheit von vorübergehend im Hoheitsgebiet des anderen Staates beschäftigten Personen („Ergänzungsabkommen“) Zuständigkeitsregelungen, die Sie den folgenden Übersichten entnehmen können: