Albanien
Australien
Bosnien und Herzegowina
- Sozialversicherungsabkommen mit Bosnien und Herzegowina  (PDF, 169 KB) Zwischen der Republik Bosnien und Herzegowina und der Bundesrepublik Deutschland liegt noch kein eigenständiges Sozialversicherungsabkommen vor. Es ist daher derzeit noch das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über Soziale Sicherheit vom 12.10.1968 im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bosnien und Herzegowina anzuwenden (vgl. auch Bekanntmachung vom 16.11.1992 - BGBl. II, S. 1196). Die Regelungen gelten in Bezug auf Bosnien und Herzegowina im Föderationsgebiet, der Republik Srpska sowie dem Brčko-Destrikt.
- Schlußprotokoll zum Abkommen mit Bosnien und Herzegowina  (PDF, 91 KB)
- Durchführungsvereinbarung mit Bosnien und Herzegowina  (PDF, 93 KB)
Brasilien
Chile
China
Indien
Israel
Japan
Kanada
Korea
Kosovo
- Sozialversicherungsabkommen mit dem Kosovo  (PDF, 169 KB) Das Parlament in Pristina erklärte am 17.02.2008 die Unabhängigkeit der Republik Kosovo. Sie wurde von der Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich anerkannt. Da die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Kosovo seit dem kein seperates Sozialversicherungsabkommen geschlossen haben, sind die zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien geschlossenen Verträge für den Bereich der sozialen Sicherheit grundsätzlich weiterhin anwendbar. Die Leistungsaushilfe im Bereich der Krankenversicherung ist allerdings mangels der fehlenden Verwaltungsstrukturen im Kososvo ausgesetzt.
- Schlussprotokoll mit dem Kosovo  (PDF, 91 KB)
- Durchführungsvereinbarung mit dem Kosovo  (PDF, 93 KB)
Marokko
Moldau
Montenegro
- Sozialversicherungsabkommen mit Montenegro  (PDF, 169 KB) Zwischen der Republik Montenegro und der Bundesrepublik Deutschland liegt noch kein eigenständiges Sozialversicherungsabkommen vor. Es ist daher derzeit noch das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über Soziale Sicherheit vom 12.10.1968 im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Montenegro anzuwenden (vgl. auch Bekanntmachung vom 16.11.1992 - BGBl. II, S. 1196).
- Schlussprotokoll mit Montenegro  (PDF, 91 KB)
- Durchführungsvereinbarung mit Montenegro  (PDF, 93 KB)
Nordmazedonien
Philippinen
Quebec
Serbien
- Sozialversicherungsabkommen mit Serbien  (PDF, 161 KB) Zwischen der Republik Serbien und der Bundesrepublik Deutschland liegt noch kein eigenständiges Sozialversicherungsabkommen vor. Es ist daher derzeit noch das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über Soziale Sicherheit vom 12.10.1968 im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Serbien anzuwenden (vgl. auch Bekanntmachung vom 16.11.1992 - BGBl. II, S. 1196).
- Schlussprotokoll mit Serbien  (PDF, 91 KB)
- Durchführungsvereinbarung mit Serbien  (PDF, 92 KB)