Die EU und das Vereinigte Königreich konnten ein Handels- und Kooperationsabkommen (Partnerschaftsvertrag) für die zukünftigen Beziehungen aushandeln. Das neue Abkommen enthält Regelungen für den Gesundheitsbereich, die im Wesentlichen den bisherigen entsprechen. Es findet ab 01.01.2021 zunächst vorläufig für Situationen Anwendung, die ab dem 01.01.2021 beginnen und vorher keinerlei grenzüberschreitenden Bezug zwischen einem EU-Mitgliedstaat und dem Vereinigten Königreich hatten. Bis spätestens Ende Februar 2021 muss noch das Europäische Parlament seine Zustimmung zu dem Abkommen erteilen. Vor dem Hintergrund der neuen Regelungen mit dem Vereinigten Königreich sind vorläufig alle Europäischen Krankenversicherungskarten (EHICs) sowie Provisorische Ersatzbescheinigungen (PEBs) aus dem Vereinigten Königreich zu akzeptieren.
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