Informationen dazu, ob bei einer vorübergehend in den USA ausgeübten Tätigkeit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit anzuwenden sind, finden Sie hier:
Allgemeine Voraussetzungen
Das deutsch-amerikanische Sozialversicherungsabkommen beinhaltet auch für selbstständig tätige Personen, die ihre Tätigkeit vorübergehend in den USA ausüben, die Möglichkeit, eine Entsendung festzustellen. Da das Abkommen keine besonderen Regelungen diesbezüglich vorsieht, ist somit ausschließlich unter Berücksichtigung der innerstaatlichen Regelungen (§ 4 Absatz 2 SGB IV) zu beurteilen, ob eine Entsendung im Sinne der Ausstrahlung vorliegt und somit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten.
Ob und gegebenenfalls zu welchen Bereichen der sozialen Sicherheit die vorübergehend in den USA selbstständig tätige Person dort Beiträge zu zahlen hat, ist nach dem innerstaatlichen Recht der USA zu beurteilen.
Antragsverfahren
Die Feststellung, ob im Rahmen einer Entsendung weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit gelten, kann formlos bei der für die Ausstellung der Bescheinigung D/USA 101 zuständigen Stelle beantragt werden.