Personen, die in den USA arbeiten und für die weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten auf Antrag die Bescheinigung „Anwendung der deutschen Rechtsvorschriften“ (Vordruck D/USA 101). Diese Bescheinigung dient gegenüber den amerikanischen und deutschen zuständigen Stellen als Nachweis darüber, dass für die Person in den vom Abkommen erfassten Zweigen ausschließlich die deutschen Rechtsvorschriften gelten.
Bestehen Zweifel daran, dass – wie im Vordruck D/USA 101 angegeben – die deutschen Rechtsvorschriften tatsächlich anzuwenden sind oder weicht der dort bescheinigte Sachverhalt von den tatsächlichen Verhältnissen an, so hat die Stelle, die den Vordruck ausgestellt hat, diesen auf Verlangen zu überprüfen und gegebenenfalls (auch rückwirkend) zu berichtigen oder für ungültig zu erklären.