Das Sozialversicherungsabkommen koordiniert für weitere Personenkreise die anwendbaren Rechtsvorschriften, die im Folgenden kurz vorgestellt werden.
Die deutsch-quebecische Regierungsvereinbarung über Soziale Sicherheit sieht für folgende Personengruppen Sonderregelungen vor:
- Erwerbstätige an Bord eines Seeschiffes ( Art. 8 RegVer. (PDF, 460 KB))
- Beschäftigte bei öffentlichen Arbeitgebern ( Art. 9 RegVer. (PDF, 460 KB)).
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an den GKV-Spitzenverband, DVKA .