Personen, die in Japan arbeiten und für die weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten auf Antrag eine „Bescheinigung über die Anwendung der deutschen Rechtsvorschriften bei Beschäftigung in Japan“ (Vordruck J/D 101). Diese Bescheinigung dient gegenüber den japanischen und deutschen zuständigen Stellen als Nachweis darüber, dass für die Person in den vom Abkommen erfassten Zweigen ausschließlich die deutschen Rechtsvorschriften gelten.
Bestehen Zweifel daran, dass – wie im Vordruck J/D 101 angegeben – die deutschen Rechtsvorschrif-ten tatsächlich anzuwenden sind oder weicht der dort bescheinigte Sachverhalt von den tatsächlichen Verhältnissen ab, so hat die Stelle, die den Vordruck ausgestellt hat, diesen auf Verlangen zu überprüfen und gegebenenfalls (auch rückwirkend) zu berichtigen oder für ungültig zu erklären.