Hinweise zum Ausfüllen des Fragebogens GME2
Als gewöhnlich in zwei oder mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig gelten Sie, sofern Sie Ihre selbstständige Tätigkeit regelmäßig wiederkehrend an mindestens einem Tag im Monat oder an mindestens fünf Tagen im Quartal in mehr als einem Staat ausüben.
Trifft dies zu und erbringen Sie mindestens 25% Ihrer Tätigkeit in Deutschland, kann unabhängig vom einzelnen Einsatz eine längerfristige A1-Bescheinigung für die Mitgliedstaaten ausgestellt werden, in denen Sie gewöhnlich arbeiten. Eine pauschale Ausstellung für sämtliche Mitgliedstaaten ist somit nicht möglich. Eine Ausstellung der A1-Bescheinigung ist insbesondere für Mitgliedstaaten nicht möglich, in denen kein weiterer Einsatz absehbar ist. Die Staaten, in denen gewöhnlich gearbeitet wird, sind im Rahmen einer vorausschauenden Betrachtung der Einsatzsituation in den kommenden zwölf Kalendermonaten nach bestem Wissen und Gewissen zu ermitteln. Sofern ein Blick in die Zukunft schwierig ist, können als Grundlage auch die Erfahrungswerte aus dem vergangenen Jahr dienen. Arbeiten Sie erst seit Kurzem in zwei oder mehr Mitgliedstaaten, kann auch ein kürzerer Zeitraum herangezogen werden.
Bitte beachten Sie, dass die Einstufung einer Tätigkeit als Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit stets von den Bestimmungen des Staates abhängt, in welchem die Tätigkeit ausgeübt wird. An diese Einstufung sind wir bei unserer Festlegung gebunden. So kann es beispielsweise sein, dass das Bekleiden einer bestimmten Funktion (Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat, etc.), der Besitz einer landwirtschaftlich nutzbaren Fläche oder die Eintragung bzw. Mitgliedschaft in einer berufsständischen Kammer oder einem entsprechenden Versorgungswerk in einigen Staaten als selbstständige Tätigkeit gewertet wird. Dies gilt teilweise auch dann, wenn die „Tätigkeit“ praktisch gar nicht ausgeübt wird. Bitte machen Sie dennoch diesbezügliche Angaben im Fragebogen oder fügen ein Anschreiben mit Erläuterungen bei.
Obwohl die Regelungen für in mehreren Staaten Erwerbstätige an keine zeitliche Frist gebunden sind, wird dennoch der Geltungszeitraum einer A1-Bescheinigung aus Prüfzwecken stets begrenzt. Im Falle einer Verlängerung stellen Sie bitte rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit der A1-Bescheinigung einen neuen Antrag.
Wohnen Sie in Deutschland, senden Sie den Fragebogen GME2 vollständig ausgefüllt an:
GKV-Spitzenverband, DVKA
Postfach 20 04 64
53134 Bonn
Telefax: 0228-9530-601
Sie können Steuerberater, Unternehmensberatungen, etc., für das Verfahren bevollmächtigen. In diesem Fall benötigen wir eine Kopie der Vollmacht.
Im Sinne einer Beschleunigung des Verfahrens bitten wir Sie, den Fragebogen am Bildschirm auszufüllen. So ist alles maschinell lesbar und Sie helfen uns, Ihre Daten zügig erfassen zu können.
Nach Eingang des Antrags erhalten Sie zunächst eine Eingangsbestätigung, mit der Sie bei einer Kontrolle im anderen Mitgliedstaat nachweisen können, dass Sie Ihrer Verpflichtung, eine A1-Bescheinigung zu beantragen, nachgekommen sind. Aus diesem Grund enthält die Eingangsbestätigung auch einen entsprechenden Hinweis in englischer und französischer Sprache. Solange Ihnen eine Eingangsbestätigung nicht vorliegt, empfehlen wir Ihnen, eine Kopie des ausgefüllten Fragebogens mitzuführen, um diese bei einer Kontrolle vorlegen zu können.
Sofern Rückfragen zum Antrag bestehen, werden Sie telefonisch oder schriftlich kontaktiert.
Über das Ergebnis der Prüfung werden Sie, die zuständige(n) Stelle(n) des/der beteiligten Mitgliedstaaten , die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung und ggf. Ihre gesetzliche Krankenkasse schriftlich informiert. Soweit für Sie die deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit gelten, liegt den Schreiben jeweils eine Ausfertigung der A1-Bescheinigung bei.
Änderungen sind uns unter Angabe des Aktenzeichens formlos mitzuteilen.
Weitere Informationen zu den bestehenden Regelungen finden Sie hier .
Bitte beachten Sie: Wohnen Sie nicht in Deutschland, wenden Sie sich bitte an den für Ihren Wohnstaat zuständigen Träger , damit dieser die für sie anwendbaren Rechtsvorschriften festlegt. Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie hier .
Fragebogen GME2
- Selbstständige Tätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten  (PDF, 1,3 MB) Fragebogen für die Festlegung der anzuwendenden Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit und Ausstellung der A1-Bescheinigung (Artikel 13 Absatz 2 VO (EG) 883/04)
- Regular pursuit of a self-employed activity in several Member States  (PDF, 1,3 MB) Questionnaire for determining the applicable legislation on social security and issuing certificate A1 – Article 13(2) of Regulation (EC) 883/04