In den Geltungsbereichen ist geregelt, für
- welche Sozialversicherungszweige (sachlicher Geltungsbereich),
- welche Personen (persönlicher Geltungsbereich) und
- auf welchen Staatsgebieten (gebietlicher Geltungsbereich)
die Regelungen des bilateralen Abkommens gelten.
Sachlicher Geltungsbereich
Vom Abkommen umfasst sind auf deutscher Seite die Rechtsvorschriften über
- die Rentenversicherung,
- die hüttenknappschaftliche Zusatzversicherung,
- die Alterssicherung der Landwirte.
Gelten für eine vorübergehend auf den Philippinen beschäftigte Person nach den Regelungen des Abkommens die deutschen Rechtsvorschriften, so sind auch weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften über die Versicherungspflicht nach dem Recht der Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung) so anzuwenden, als ob die Erwerbstätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland ausgeübt würde.
In der Folge ist die Person auf den Philippinen von den entsprechenden Rechtsvorschriften der Rentenversicherung befreit. Ob und gegebenenfalls zu welchen anderen Bereichen der sozialen Sicherheit die entsandte Person auf den Philippinen Beiträge zu zahlen hat, ist nach dem innerstaatlichen Recht der Philippinen zu beurteilen.
Persönlicher Geltungsbereich
Das Abkommen erfasst grundsätzlich alle Personen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Eine Einschränkung auf Staatsangehörige Deutschlands und der Philippinen besteht lediglich für Beschäftigte bei diplomatischen Missionen und konsularischen Vertretungen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter „ Sonderregelungen für weitere Personenkreise ".
Gebietlicher Geltungsbereich
Der gebietliche Geltungsbereich beschreibt das Staatsgebiet, in dem das Abkommen anwendbar ist. Es erfasst das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland und der Republik der Philippinen.chäftigte bei diplomatischen Missionen und konsularischen Vertretungen.