Das Sozialversicherungsabkommen koordiniert für weitere Personenkreise die anwendbaren Rechtsvorschriften, die im Folgenden kurz vorgestellt werden.
Das Deutsch-israelische Abkommen über Soziale Sicherheit sieht für folgende Personengruppen Sonderregelungen vor:
- Beschäftigte an Bord eines Seeschiffes ( Art. 7 SVA (PDF, 166 KB))
- Beschäftigte bei öffentlichen Arbeitgebern und amtlichen Vertretungen ( Art. 9 SVA (PDF, 166 KB)).
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an den GKV-Spitzenverband, DVKA .