Koordination bedeutet keine Harmonisierung. Jeder Staat entscheidet selbst darüber, wer versichert ist, wer welche Beiträge zu entrichten hat, wer wann welche Leistungen in Anspruch nehmen kann. Eine Koordinierung wird jedoch dann notwendig, wenn ein Sachverhalt eine Auslandsberührung aufweist und es zu bestimmen gilt, welches Recht Anwendung findet und wer für die Erfüllung eines Leistungsanspruchs zuständig ist. Bei einer grenzüberschreitenden Beschäftigung kann dies dazu führen, dass in Deutschland und im Ausland Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind. Durch Koordinierungsregelungen wird dies in einigen Bereichen der sozialen Sicherheit vermieden.