Wenn Sie in Deutschland eine geringfügige Beschäftigung ausüben und regelmäßig einen Teil Ihres Minijobs in einem oder mehreren anderen Mitgliedstaaten ausüben, ist festzustellen, welche Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit für Sie gelten. Sie benötigen eine A1-Bescheinigung. Wenn Sie in Deutschland wohnen, erfolgt diese Prüfung und ggf. die Ausstellung der A1-Bescheinigung durch uns. Informationen zum Antragsverfahren finden Sie hier .
Werden Sie im Rahmen Ihres Minijobs in einen anderen Mitgliedstaat entsandt, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse bzw. den zuständigen Rentenversicherungsträger. Hinweise zum Antragsverfahren finden Sie hier .