Wenn Sie neben Ihrer Tätigkeit als Beamter eine zusätzliche Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat ausüben, benötigen Sie eine A1-Bescheinigung, um nachweisen zu können, dass für Sie ausschließlich die deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit gelten. Den Antrag finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass es für beurlaubte und pensionierte Beamte Besonderheiten gibt.