Sofern Sie Arbeitslosengeld I beziehen, werden Sie im Rahmen der europäischen Bestimmungen so behandelt, als würden Sie die vorherige Beschäftigung weiterhin ausüben. Entsprechend gelten Sie als in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig. Die Anträge zur notwendigen Festlegung der anzuwendenden Rechtsvorschriften finden Sie hier . Bitte fügen Sie dem Antrag eine Kopie Ihres Arbeitslosengeldbescheids bei. Diese Ausführungen gelten auch, wenn Sie Elterngeld beziehen.