Ab Beginn des kommenden Monats sind Sie gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten beschäftigt. Die deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit gelten für Sie, wenn mindestens ein Anteil von 25% Ihrer Arbeitszeit auf die Beschäftigung in Deutschland entfällt. Liegt der Zeitanteil unter 25%, gelten für Sie weiterhin die Rechtsvorschriften des anderen Mitgliedstaats .
In jedem Fall benötigen Sie ab Beginn des kommenden Monats eine A1-Bescheinigung. Den Antrag finden Sie hier .