Auch wenn Sie neben einer Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat eine selbstständige Tätigkeit in Deutschland ausüben, gelten für Sie einheitlich die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats über soziale Sicherheit. Dies sind bei dieser Fallgestaltung immer die Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats , in dem Sie die Beschäftigung ausüben.
Damit Sie in Deutschland nachweisen können, dass Sie hier keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen, benötigen Sie eine A1-Bescheinigung. Den Antrag finden Sie hier .