Auch wenn Sie neben einer Beschäftigung in Deutschland eine selbstständige Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat ausüben, gelten für Sie einheitlich die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats über soziale Sicherheit. Dies sind bei dieser Fallgestaltung grundsätzlich die Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats , in dem Sie die Beschäftigung ausüben.
Damit Sie in dem Mitgliedstaat , in dem Sie Ihre selbstständige Tätigkeit ausüben, nachweisen können, dass Sie in diesem Staat keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen, benötigen Sie eine A1-Bescheinigung. Den Antrag finden Sie hier .