Werden Sie in einen anderen Mitgliedstaat oder einen Abkommensstaat entsandt, klicken Sie bitte hier und wählen Sie den Staat aus, in den Sie entsandt werden.
Werden Sie ins vertragslose Ausland entsandt, benötigen Sie keine Bescheinigung über die weitere Anwendung der deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit. Ob eine Entsendung vorliegt, hat Ihr Arbeitgeber zu entscheiden, der sich im Zweifelsfall an den zuständigen Sozialversicherungsträger wenden kann. Das Muster eines Antrags liegt den Gemeinsamen Verlautbarungen der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung bei. Diesen finden Sie hier .