Werden Sie von Ihrem Arbeitgeber beispielsweise nur gelegentlich oder situativ in einem anderen Mitgliedstaat eingesetzt, handelt es sich in der Regel um keine gewöhnliche Erwerbstätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten. Vielmehr liegt eine ENTSENDUNG im sozialversicherungsrechtlichen Sinne vor. Dies gilt auch, wenn mehrere solcher Einsätze in denselben Mitgliedstaat oder in verschiedene Mitgliedstaaten erfolgen, ohne dass dies so vorhersehbar war.