Üben Sie voneinander unabhängige Erwerbstätigkeiten in verschiedenen Mitgliedstaaten parallel aus, gelten ebenfalls die europäischen Bestimmungen für in zwei oder mehr Mitgliedstaaten Erwerbstätige. Dies gilt auch dann, wenn diese Situation nur kurzzeitig besteht. Um zu vermeiden, dass Sie in mehr als einem Mitgliedstaat Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen haben, ist auch bei nur kurzer Überschneidung eine Festlegung der anzuwendenden Rechtsvorschriften notwendig.