Wenn Sie in Deutschland wohnen und neben Ihrer im anderen Mitgliedstaat ausgeübten Hauptbeschäftigung zusätzlich einen Mini-Job in Deutschland aufnehmen, gelten für Sie weiterhin einheitlich die Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit nur eines Mitgliedstaates. Dies sind weiterhin die Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates, in dem Sie Ihre Hauptbeschäftigung ausüben, sofern ein Anteil von weniger als 25% Ihrer Arbeitszeit auf die Beschäftigung in Deutschland entfällt und/oder Sie weniger als 25% Ihres Arbeitsentgelts in Deutschland erzielen. Dann unterliegen beide Beschäftigungen (auch der deutsche vermeintliche Minijob!) der Versicherungs- und Beitragspflicht des Mitgliedstaates, in dem Sie Ihre Hauptbeschäftigung ausüben.