Wenn Sie in Deutschland wohnen und neben Ihrer im anderen Mitgliedstaat ausgeübten Hauptbeschäftigung zusätzlich einen Mini-Job in Deutschland aufnehmen, gelten für Sie weiterhin einheitlich die Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit nur eines Mitgliedstaates . Dies sind weiterhin die Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates , in dem Sie Ihre Hauptbeschäftigung ausüben, sofern ein Anteil von weniger als 25% Ihrer Arbeitszeit auf die Beschäftigung in Deutschland entfällt und/oder Sie weniger als 25% Ihres Arbeitsentgelts in Deutschland erzielen. Dann unterliegen beide Beschäftigungen (auch der deutsche vermeintliche Minijob!) der Versicherungs- und Beitragspflicht des Mitgliedstaates , in dem Sie Ihre Hauptbeschäftigung ausüben.