Eine Festlegung der anzuwendenden Rechtvorschriften über soziale Sicherheit ist immer dann verpflichtend, wenn Sie in zwei oder mehreren Mitgliedstaaten arbeiten. Dies gilt grundsätzlich auch rückwirkend, da die Festlegung Auswirkungen auf sämtliche Bereiche der sozialen Sicherheit (u. a. Kranken-, Renten, Arbeitslosen- und Unfallversicherung) hat. Wir empfehlen, zur Vermeidung von Missverständnissen bei rückwirkender Antragstellung ein erläuterndes Schreiben beizufügen.