Sie unterliegen den europäischen Bestimmungen für gewöhnlich in zwei oder mehr Mitgliedstaaten Erwerbstätige, wenn Sie regelmäßig in verschiedenen Mitgliedstaaten arbeiten oder dies voraussichtlich tun werden. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie
- Ihre Erwerbstätigkeit im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung bei einem oder bei mehreren Arbeitgebern ausüben,
- im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit in zwei oder mehr Mitgliedstaaten arbeiten,
- Ihrer Erwerbstätigkeit im Rahmen einer Kombination aus verschiedenen Erwerbsformen (Beschäftigung, Selbstständigkeit, Beamtentätigkeit) nachgehen oder
- Ihre Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung oder geringfügigen selbstständigen Tätigkeit ausüben.