Ausnahmevereinbarungen können nur von den Stellen, die von den zuständigen Ministerien der beteiligten Staaten beauftragt wurden, geschlossen werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat auf deutscher Seite den GKV-Spitzenverband, DVKA mit dem Abschluss von Ausnahmevereinbarungen beauftragt. Nähere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie hier.