Personen, die sich zur geplanten Behandlung aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland begeben, können diese bei Vorliegen der Voraussetzungen mittels des vom zuständigen Träger ausgestellten Portablen Documents S2 Leistungen erhalten.
- Beispiel: Sie sind im Vereinigten Königreich versichert und möchten sich vom 01.03.2021 bis 15.03.2021 zur geplanten Behandlung nach Deutschland begeben.
- Ergebnis: Der Leistungsanspruch ist mit dem vom zuständigen britischen Träger ausgestellten Portablen Document S2 in Deutschland nachzuweisen. Gegen Vorlage des Portablen Documents S2 erhalten Sie einen Nationalen Anspruchsnachweis bei der von Ihnen gewählten deutschen aushelfenden gesetzlichen Krankenkasse. Diesen müssen Sie beim Leistungserbringer vor Behandlungsbeginn vorlegen.