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Elektronisches Verfahren zur Beantragung von A1-Bescheinigungen

Hier finden Sie einen Überblick über die elektronischen Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1 (§ 106 SGB IV).

Ab dem 01.01.2025 sind alle Anträge auf Ausstellung von A1-Bescheinigungen innerhalb des Antrags- und Bescheinigungsverfahrens A1 ausschließlich elektronisch zu stellen (§ 106 SGB IV, § 106a SGB IV und § 106b SGB IV). Eine Antragstellung per Papier oder Fax ist nicht mehr möglich.

Anträge können sowohl vom in Deutschland oder im Ausland ansässigen Arbeitgeber als auch von der betroffenen Person selbst gestellt werden. Zu den betroffenen Personen gehören: selbstständig tätige Personen, Arbeitnehmer, Beamte oder Beamten gleichgestellte Personen sowie Rentner.

Antragstellung durch den Arbeitgeber

Für den Antrag einer A1-Bescheinigung nutzen Arbeitgeber ein zertifiziertes Abrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal . Die Rückmeldung durch den Sozialversicherungsträger erfolgt ebenfalls auf digitalem Weg.

Bitte beachten Sie die Registrierungsvoraussetzungen für das SV-Meldeportal. Zur Erklärung und Anleitung finden Sie Videos und Dokumentationen auf den Webseiten des SV-Meldeportals .

Haben Sie sich mit dem Elster-Organisationszertifikat beim SV-Meldeportal registriert, gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Klicken Sie auf der Website des SV-Meldeportals rechts oben auf den blauen Button „Zur Anwendung".
  • Wählen Sie dort im Anmeldebereich Login mit „Mein Unternehmenskonto" aus. Sie werden zum ELSTER-Login weitergeleitet.
  • Loggen Sie sich bei ELSTER mit Ihrem ELSTER-Organisationszertifikat ein. Dieser Schritt ist bei jeder Anmeldung erforderlich.
  • Sobald Sie bei ELSTER eingeloggt sind, gelangen Sie automatisch zurück zur Startseite des SV-Meldeportals.
  • Klicken Sie jetzt auf Formulare. Dann sehen Sie eine Übersicht über verschiedene Meldungen, Beitragsnachweise und Sozialversicherungsformulare.
  • Klicken Sie auf Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1, wählen Sie das passende A1-Formular aus und folgen Sie den weiteren Anweisungen beim Ausfüllen des Antrags

Sind Sie ein Arbeitgeber im Ausland und haben Sie sich mit der BundID registriert, gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Klicken Sie auf der Website des SV-Meldeportals rechts oben auf den blauen Button „Zur Anwendung".
  • Sie gelangen jetzt in den Anmeldebereich des SV-Meldeportals. Wählen Sie an dieser Stelle nicht die Option „Login mit Mein Unternehmenskonto", sondern klicken Sie auf den Link, um die „Anmeldung mit der BundID" durchzuführen.
  • Sie werden nun über einen weiteren Schritt zu der Login-Seite der BundID weitergeleitet.
  • Dieses Vorgehen ist bei jeder Anmeldung erforderlich: Klicken Sie auf der Login-Seite der BundID auf den Button „Anmelden" und wählen Sie dann Ihre gewählte BundID Anmeldeoption aus. Dies ist in der Regel die Option „Benutzername und Passwort".
  • Sobald Sie bei der BundID eingeloggt sind, gelangen Sie automatisch zurück zur Startseite des SV-Meldeportals.
  • Klicken Sie auf „Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1", wählen Sie das passende A1-Formular aus und folgen Sie den weiteren Anweisungen beim Ausfüllen des Antrags

Antragstellung durch die betroffene Person

Für den Antrag einer A1-Bescheinigung nutzt die betroffene Person das SV-Meldeportal . Die Rückmeldung durch den Sozialversicherungsträger erfolgt ebenfalls auf elektronischem Weg.

Bitte beachten Sie die Registrierungsvoraussetzungen für das SV-Meldeportal. Als betroffene Person erlangen Sie Zugriff zu den A1-Anträgen über die BundID. Hier ist eine Registrierung mit Benutzername und Passwort ausreichend.

Erklärungen und Anleitungen finden Sie in Videos und Dokumentationen auf den Webseiten des SV-Meldeportals . Die Registrierung über die BundID wird im Video Registrierung mit der BundID am Beispiel einer selbstständig tätigen Person erklärt.

Nach der einmaligen Registrierung im SV-Meldeportal mit der BundID gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Klicken Sie auf der Website des SV-Meldeportals rechts oben auf den blauen Button „Zur Anwendung".
  • Sie gelangen jetzt in den Anmeldebereich des SV-Meldeportals. Wählen Sie an dieser Stelle nicht die Option „Login mit Mein Unternehmenskonto", sondern klicken Sie auf den entsprechenden Link am Ende des Infotextes, um die „Anmeldung mit der BundID" durchzuführen.
  • Sie werden nun über einen weiteren Schritt zu der Login-Seite der BundID weitergeleitet.
  • Dieses Vorgehen ist bei jeder Anmeldung erforderlich: Klicken Sie auf der Login-Seite der BundID auf den Button „Anmelden" und wählen Sie dann Ihre gewählte BundID Anmeldeoption aus. Dies ist in der Regel die Option „Benutzername und Passwort".
  • Sobald Sie bei der BundID eingeloggt sind, gelangen Sie automatisch zurück zur Startseite des SV-Meldeportals.
  • Klicken Sie auf Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1, wählen Sie das passende A1-Formular aus und folgen Sie den weiteren Anweisungen beim Ausfüllen des Antrags

Weiterführende Fragen zum SV-Meldeportal

Beim SV-Meldeportal handelt es sich um ein Produkt der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG). Antworten auf weitergehende Fragen dazu beantwortet Ihnen daher ausschließlich die ITSG. Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier .

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