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Elektronisches Verfahren zur Beantragung von A1-Bescheinigungen

Hier finden Sie einen Überblick über die elektronischen Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1 (§ 106 SGB IV).

Entsendung einer beschäftigten Person innerhalb der EU, des EWR, der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs

Ab dem 01.07.2019 sind Anträge auf Ausstellung einer A1-Bescheinigung für einen entsandten Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ausschließlich elektronisch zu übermitteln. Diese Anträge sind an die jeweils zuständige Stelle (gesetzliche Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen) zu senden.

Für die Antragstellung stehen zwei Wege zur Verfügung:

  1. Antragstellung mittels systemgeprüfter Abrechnungsprogramme
    Wenn Sie als Arbeitgeber ein systemgeprüftes Abrechnungsprogramm einsetzen, können Sie den Antrag auf Ausstellung einer A1-Bescheinigung für entsandte Arbeitnehmer hierüber direkt online stellen.
  2. Antragstellung mittels einer maschinellen Ausfüllhilfe
    Nutzen Sie kein systemgeprüftes Abrechnungsprogramm, steht Ihnen für die Beantragung der Ausstellung einer A1-Bescheinigung eine maschinelle Ausfüllhilfe der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) unter http://www.itsg.de/oeffentliche-services/sv-net/ zur Verfügung.

Vorübergehende selbstständige Tätigkeit innerhalb der EU, des EWR, der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs

Ab dem 01.01.2022 sind Anträge auf Ausstellung einer A1-Bescheinigung für selbstständig tätige Personen ausschließlich elektronisch zu übermitteln. Diese Anträge sind an die jeweils zuständige Stelle (gesetzliche Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen) zu senden.

Für die elektronische Beantragung der Ausstellung einer A1-Bescheinigung steht die maschinelle Ausfüllhilfe der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) unter http://www.itsg.de/oeffentliche-services/sv-net/ zur Verfügung.

Gewöhnliche Erwerbstätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten

Personen, die ihre Beschäftigung ausschließlich für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber gewöhnlich in zwei oder mehr Mitgliedstaaten ausüben

Ab dem 01.01.2021 haben Arbeitgeber Anträge auf Ausstellung einer A1-Bescheinigung für Beschäftigte, die gewöhnlich in zwei oder mehr Mitgliedstaaten eingesetzt werden, ausschließlich elektronisch an den GKV-Spitzenverband, DVKA zu übermitteln. Hierbei müssen folgende Gegebenheiten erfüllt sein:

  • Der Lebensmittelpunkt der betreffenden Person befindet sich in Deutschland.
  • Die Person ist ausschließlich bei einem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber beschäftigt.
  • Sie übt erfahrungsgemäß ihre Beschäftigung regelmäßig an mindestens einem Tag im Monat oder an mindestens fünf Tagen im Quartal in zwei oder mehr Mitgliedstaaten aus.

Für die Antragstellung stehen zwei Wege zur Verfügung:

  1. Antragstellung mittels systemgeprüfter Abrechnungsprogramme
    Wenn Sie als Arbeitgeber ein systemgeprüftes Abrechnungsprogramm einsetzen, können Sie den Antrag auf Ausstellung einer A1-Bescheinigung hierüber direkt online stellen.
  2. Antragstellung mittels einer maschinellen Ausfüllhilfe
    Nutzen Sie kein systemgeprüftes Abrechnungsprogramm, steht Ihnen für die Beantragung der Ausstellung einer A1-Bescheinigung eine maschinelle Ausfüllhilfe der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) unter http://www.itsg.de/oeffentliche-services/sv-net/ zur Verfügung.

Personen, die als Flug- oder Kabinenbesatzungsmitglieder tätig sind und deren Heimatbasis sich in Deutschland befindet

Ab dem 01.01.2021 haben Arbeitgeber Anträge auf Ausstellung einer A1-Bescheinigung für als Flug- oder Kabinenbesatzungsmitglieder beschäftigte Personen ausschließlich elektronisch an den GKV-Spitzenverband, DVKA zu übermitteln. Hierbei müssen folgende Gegebenheiten erfüllt sein:

  • Die Heimatbasis der betreffenden Person befindet sich in Deutschland.
  • Die Person übt neben der Beschäftigung als Flug- oder Kabinenbesatzungsmitglied keine weitere Erwerbstätigkeit aus.

Für die Antragstellung stehen zwei Wege zur Verfügung:

  1. Antragstellung mittels systemgeprüfter Abrechnungsprogramme
    Wenn Sie als Arbeitgeber ein systemgeprüftes Abrechnungsprogramm einsetzen und Ihr Softwarehersteller die oben beschriebene Übermittlungsmöglichkeit bereits implementiert hat, können Sie den Antrag auf Ausstellung einer A1-Bescheinigung hierüber direkt online stellen.
  2. Antragstellung mittels einer maschinellen Ausfüllhilfe
    Nutzen Sie kein systemgeprüftes Abrechnungsprogramm, steht Ihnen für die Beantragung der Ausstellung einer A1-Bescheinigung eine maschinelle Ausfüllhilfe der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) unter http://www.itsg.de/oeffentliche-services/sv-net/ zur Verfügung.

Beamte oder gleichgestellte Personen

Anträge auf Ausstellung einer A1-Bescheinigung für Beamte oder ihnen gleichgestellte Personen sind ab dem 01.01.2021 ausschließlich elektronisch zu übermitteln. Diese Anträge sind an die jeweils zuständige Stelle (gesetzliche Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen) zu senden.

Für die Antragstellung stehen zwei Wege zur Verfügung:

  1. Antragstellung mittels systemgeprüfter Abrechnungsprogramme
    Wenn Sie als Arbeitgeber/Dienstherr ein systemgeprüftes Abrechnungsprogramm einsetzen, können Sie den Antrag auf Ausstellung einer A1-Bescheinigung für Ihre Beschäftigten hierüber direkt online stellen.
  2. Antragstellung mittels einer maschinellen Ausfüllhilfe
    Nutzen Sie kein systemgeprüftes Abrechnungsprogramm, steht Ihnen für die Beantragung der Ausstellung einer A1-Bescheinigung eine maschinelle Ausfüllhilfe der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) unter http://www.itsg.de/oeffentliche-services/sv-net/ zur Verfügung.

Seeleute

Ab dem 01.01.2021 sind Anträge auf Ausstellung einer A1-Bescheinigung für gewöhnlich auf einem Seeschiff beschäftigte Personen ausschließlich elektronisch zu übermitteln, sofern die Beschäftigung an Bord eines unter der Flagge eines anderen Mitgliedstaats fahrenden Schiffes für einen Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland ausgeübt wird hat und die beschäftigte Person in Deutschland wohnt. Diese Anträge sind an die jeweils zuständige Stelle (gesetzliche Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen) zu senden.

Für die Antragstellung stehen zwei Wege zur Verfügung:

  1. Antragstellung mittels systemgeprüfter Abrechnungsprogramme
    Wenn Sie als Arbeitgeber ein systemgeprüftes Abrechnungsprogramm einsetzen und Ihr Softwarehersteller die oben beschriebene Übermittlungsmöglichkeit bereits implementiert hat, können Sie den Antrag auf Ausstellung einer A1-Bescheinigung für entsandte Arbeitnehmer hierüber direkt online stellen.
  2. Antragstellung mittels einer maschinellen Ausfüllhilfe
    Nutzen Sie kein systemgeprüftes Abrechnungsprogramm, steht Ihnen für die Beantragung der Ausstellung einer A1-Bescheinigung eine maschinelle Ausfüllhilfe der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) unter http://www.itsg.de/oeffentliche-services/sv-net/ zur Verfügung.

Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung für Arbeitnehmer, die in einem Mitliedstaat der EU, des EWR oder der Schweiz tätig sind

Ab dem 01.07.2019 sind Anträge auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung ausschließlich elektronisch zu übermitteln.

Für die Antragstellung stehen zwei Wege zur Verfügung:

  1. Antragstellung mittels systemgeprüfter Abrechnungsprogramme
    Wenn Sie als Arbeitgeber ein systemgeprüftes Abrechnungsprogramm einsetzen, können Sie den Antrag auf Ausstellung einer A1-Bescheinigung hierüber direkt online stellen.
  2. Antragstellung mittels einer maschinellen Ausfüllhilfe
    Nutzen Sie kein systemgeprüftes Abrechnungsprogramm, steht Ihnen für die Beantragung der Ausstellung einer A1-Bescheinigung eine maschinelle Ausfüllhilfe der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) unter http://www.itsg.de/oeffentliche-services/sv-net/ zur Verfügung.

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