Bisher wurde davon ausgegangen, dass die Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs zwei Jahre nach der Erklärung des Austritts endet, unabhängig davon, ob mit oder ohne Abschluss eines Austrittsabkommens mit der EU. Inzwischen hat das Vereinigte Königreich jedoch eine Verlängerung der Austrittsfrist beantragt. Der Europäische Rat hat diesem Antrag entsprochen, woraus sich folgende Optionen ergeben:
Szenario 1: Austrittsabkommen
Das Vereinigte Königreich hat bis zum 31.10.2019 Zeit, dem Austrittsabkommen zuzustimmen. Wenn das Vereinigte Königreich und die EU das Austrittsabkommen vor diesem Termin ratifizieren, erfolgt der Austritt am ersten Tag des folgenden Monats. Im Anschluss daran würde das Austrittsabkommen anwendbar sein. Das zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ausgehandelte Austrittsabkommen sieht eine Übergangsphase bis zum 31.12.2020 vor, in der die Verordnungen über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit weiter Anwendung finden sollen (z. B. für Touristen, entsandte Arbeitnehmer, Rentner, Studierende). Dies sind die Verordnungen (EG) Nr. 883/2004, (EG) Nr. 987/2009 sowie (EG) Nr. 859/2003 in Verbindung mit der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71.
Szenario 2: Ungeordneter Austritt (No Deal-Brexit)
Sollte das Vereinigte Königreich der Verpflichtung zur Teilnahme an der Wahl zum Europäischen Parlament nicht nachkommen, erfolgt der Austritt am 01.06.2019 ohne Austrittsabkommen. Dies gilt auch für den Fall, dass das Vereinigte Königreich dem Austrittsabkommen nicht bis zum 31.10.2019 zustimmt.
Szenario 3: Verlängerung der Austrittsfrist
Das Vereinigte Königreich hat eine Verlängerung der Austrittsfrist beantragt. Diesem Antrag wurde vom Europäischen Rat entsprochen. Demnach wird die Austrittsfrist bis zum 31.10.2019 verlängert, sofern das Vereinigte Königreich dem mit der EU ausgehandelten Austrittsabkommen nicht vorher zustimmt.
Szenario 4: Rücktritt vom Brexit
Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass das Vereinigte Königreich den beabsichtigten Austritt aus der EU einseitig zurücknehmen kann. Dieser Rücktritt vom Brexit wäre bis zum Tag, an dem die Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs in der EU endet, möglich, sofern ein Austrittsabkommen noch nicht in Kraft getreten ist.