Nein. Sie sind weiterhin im anderen Mitgliedstaat krankenversichert. Ihr Status als Studierende/r ändert sich nicht, wenn Sie sich aufgrund der Corona-Pandemie länger als geplant in Deutschland aufhalten. Sie können weiterhin in Deutschland Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) in Anspruch nehmen.
Für die Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, das die Krankenversicherung umfasst (Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Türkei und Tunesien), können Leistungen mit der Anspruchsbescheinigung aus dem Wohnstaat in Anspruch genommen werden.