Ab dem 01.07.2023 ist das neue Multilaterale Rahmenübereinkommen bei gewöhnlicher grenzüberschreitender Telearbeit anwendbar. Sowohl Tschechien als auch Deutschland haben es unterzeichnet, sodass die bisherige bilaterale Rahmenvereinbarung nicht mehr benötigt wird. Tschechien und Deutschland haben sie daher in gegenseitigem Einvernehmen zum 30.06.2023 gekündigt. Auf dieser Grundlage bereits geschlossene Ausnahmevereinbarungen und die entsprechend ausgestellten A1-Bescheinigungen behalten jedoch ihre Gültigkeit, sofern sich der grundlegende Sachverhalt nicht ändert oder ein neuer Antrag auf Anwendung des Multilateralen Rahmenübereinkommens genehmigt wurde.